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Weniger Wohnungsbaukredite für Senioren und junge Paare

Welche neue Richtlinie?

Es handelt sich um die Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments zu Wohnimmobilienkrediten für Verbraucher.

Kurz genannt “Wohnimmobiliarkreditrichtlinie” soll die Vergabe von Immobiliendarlehen an Verbraucher regulieren. Sie dient dem Schutz der Privatleute vor Überschuldung und enthält Vorgaben zur Umsetzung für die Mitgliedsstaaten. 

Im Kern geht es um die Sicherstellung, das „der Kreditgeber dem Verbraucher den Kredit nur bereitstellt, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass es wahrscheinlich ist, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag in der gemäß diesem Vertrag vorgeschriebenen Weise erfüllt werden“.

Dieser Grundsatz ist so gesehen sehr zu begrüßen. Jedoch zeigen die ersten Praxiserfahrungen eine andere Entwicklung. Es ist ein deutlicher Rückgang bei der Kreditvergabe zu verzeichnen.

Warum wirkt sich die neue EU-Richtlinie negativ aus?

Wohneigentümer über 60 Jahre haben schlechte Karten, wenn sie einen Kredit zum Kauf einer Wohnimmobilie oder für einen altersgerechten Umbau eines Hauses beantragen möchten. Ebenso trifft es junge Paare mit dem Wunsch der Familiengründung.

In den Fokus rückt bei den Banken die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit aufgrund gewisser Lebensereignisse nicht mehr bedient werden könne.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hat sich in seinem Positionspapier zu der neuen Kreditrichtlinie wie folgt geäußert:

Die Vorgaben der EU-Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zum 21.03.2016 durch die neuen §§ 505 a – 505 d BGB sowie den ebenfalls neu geschaffenen § 18 a KWG in einer Weise verschärft, die nicht gerechtfertigt ist. Von den in der Richtlinie enthaltenen Möglichkeiten zu Ausnahmeregelungen hat er dagegen keinen Gebrauch gemacht.
Das vollständige Positionspapier des IVD bietet der Verband auf seiner Webseite in dem Fachthema IVD Position zur Wohnimmobiliarkreditrichtlinie zum Herunterladen und Lesen an.

Gibt es Lösungsansätze?

Ja! Der IVD selbst führt in seinem Positionspapier verschiedene Lösungen detailliert auf und zeigt, welche Gesetzesänderungen dringend überarbeitet werden sollten.

Darüber hinaus bietet beispielsweise eine Immobilienleibrente Senioren die Möglichkeiten, an Geld zu kommen. Hierbei wird der Wert der Immobilie in eine lebenslange Zusatzrente umgewandelt. Der Empfänger einer Immobilienleibrente erhält außerdem ein Leben lang ein notariell, im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gleich an, als Immobilienmakler beraten Sie gern rund um Ihre Immobilie.

Quelle: IVD – Fachthema: IVD Position zur Wohnimmobiliarkreditrichtlinie

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